Offen & verantwortungsvoll
Versicherung.
Gut informiert.
Was im Schadenfall wichtig ist und welchen Schutz Gäste selbst prüfen sollten.
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Kein automatisch enthaltener Versicherungsschutz
Im Mietpreis ist derzeit keine gesonderte Reise-, Reiserücktritts- oder Mietschadenversicherung für Gäste enthalten. Mit einer Buchung wird kein eigener Versicherungsvertrag zwischen Gästen und einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
Versicherungen der Vermieterin für Gebäude oder Inventar begründen keinen eigenen Leistungsanspruch der Gäste und ersetzen nicht deren persönliche Haftpflicht- oder Reiseversicherung.
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Was Gäste vorab prüfen sollten
Wir empfehlen, vor der Buchung bei der eigenen Privathaftpflichtversicherung zu klären, ob Schäden an gemieteten Ferienunterkünften, deren Inventar und überlassenen Schlüsseln mitversichert sind. Je nach Tarif können sogenannte Mietsachschäden, Schäden an beweglichen Sachen oder Schlüsselverlust ausgeschlossen oder begrenzt sein.
Entscheidend sind ausschließlich die Bedingungen des persönlichen Versicherungsvertrags. Diese Seite ist keine Versicherungsberatung und keine Deckungszusage.
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So wird ein Schaden gemeldet
Bitte informieren Sie Anne Reil-Pollak unverzüglich, sobald ein Schaden, Verlust oder sicherheitsrelevanter Mangel auffällt. Wenn gefahrlos möglich, begrenzen Sie Folgeschäden und dokumentieren Sie die Situation mit Fotos. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen dürfen nur nach Abstimmung beauftragt werden, außer sofortiges Handeln ist zur Gefahrenabwehr erforderlich.
Für eine zügige Klärung benötigen wir eine kurze Beschreibung, Zeitpunkt und Ursache, betroffene Gegenstände sowie vorhandene Fotos. Bei Diebstahl, Feuer oder erheblichen Schäden können zusätzlich Polizei, Feuerwehr oder der zuständige Versicherer einzubeziehen sein.
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Haftung bei verursachten Schäden
Ein Missgeschick soll offen und fair geklärt werden. Gäste haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden durch sie selbst, Mitreisende, Besucher oder mitgebrachte Tiere. Normale Abnutzung und bereits vorhandene, unverzüglich gemeldete Mängel werden nicht als Gastschaden behandelt.
Eine etwaige Forderung wird anhand des tatsächlichen Schadens, des Alters und Zustands der Sache sowie ersparter Aufwendungen nachvollziehbar ermittelt. Eine private Haftpflichtversicherung kann die Berechtigung einer Forderung prüfen, berechtigte Ansprüche regulieren und unberechtigte Ansprüche abwehren.
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Reiserücktritt & Reiseabbruch
Krankheit, Unfall oder andere persönliche Ereignisse ändern die vereinbarten Stornierungsbedingungen nicht automatisch. Eine freiwillige Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann – abhängig vom gewählten Tarif – bestimmte Stornokosten oder zusätzliche Rückreisekosten absichern.
Die für Ihre Buchung geltende Staffel finden Sie in den Mietbedingungen. Ob ein konkretes Ereignis versichert ist, entscheidet ausschließlich der jeweilige Versicherer nach dessen Bedingungen.
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Im Notfall & bei Rückfragen
Bei akuter Gefahr rufen Sie zuerst die zuständige Notrufnummer 112. Anschließend informieren Sie uns so schnell wie möglich unter info@auszeitoase-bernsteinsee.de oder telefonisch unter 0171 6265066.